Kinderschutz-Richtlinie

Ein großer Anteil der Bildungsangebote richtet sich an Kinder und Jugendliche (nachfolgend Kinder) unter 18 Jahren. Sie sind oft unmittelbare oder mittelbare Zielgruppen der Projekte und somit Empfänger*innen der Wirkungen unserer Bildungsansätze. goals connect verpflichtet sich in dieser Hinsicht, die Rechte der Kinder zu fördern und sie im Rahmen seiner Möglichkeiten vor schädlichen Einflüssen, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen.

Diese Kindesschutz-Richtlinie dient diesem Ziel und setzt die Maßstäbe, die goals connect sowohl für sich als Organisation (insbesondere Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, Mitarbeiter*innen, Referent*innen) und für andere Personen, Partner*innen, Besucher*innen oder Organisationen, die mit goals connect zusammenarbeiten und/oder durch goals connect in Kontakt mit Kindern zu kommen, für angemessen erachtet. goals connect verpflichtet sich, die Sicherung des Kindeswohls und damit den Kindesschutz aktiv und kontinuierlich in seiner Arbeit zu verankern und dazu beizutragen, insbesondere Gewalt an und Misshandlungen von Kindern zu verhindern. So steht stets das Kindeswohl im Mittelpunkt des Engagements. Die Basis hierfür bilden u.a. die UN-Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonvention.

Kinderschutz-Richtlinie goals connect e.V. (pdf)